Wasserschaden in der Gebäudeversicherung Teil I – Wer zahlt die Kosten der Leckortung?

Ein Artikel von Axel Schwier. Rechtsanwalt für Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.

Der Wasserschaden aus praktischer Sicht

Vorab sei angemerkt, dass ich selbst mehrere Jahre als Außenregulierer für unzählige namhafte Versicherungen tätig gewesen bin. Ich habe als Regulierer selbst die entsprechenden Gebäudeschäden besichtigt und reguliert.Der Grundsatz der Regulierung lautet: Berechtigte Ansprüche werden reguliert und unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt.
 

Die Leckortungskosten bei einem Wasserschaden

Ein Wasserschaden liegt immer dann vor, wenn es zu einem bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus Rohren oder Schläuchen gekommen ist. Da man als Versicherungsnehmer für den Eintritt des Schadenfalles bei einem Wasserschaden nachweispflichtig ist, stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Schadenlokalisation aufkommt.

1. Der Wasserschaden bei einem Leitungswasserrohr sowie einem Heizungsrohr

Der klassische Wasserschaden entsteht durch einen Rohrbruch. Hierbei ist es regelmäßig unerheblich, was für ein Leitungswasserrohr betroffen ist, denn bei einem lokalisierten Rohrbruch ist die Gebäudeversicherung zur Zahlung der Leckortungskosten verpflichtet. Die Schadenlokalisation durch den Handwerker erfolgt regelmäßig durch ein „Abdrücken“ der Wasserleitungen, eine thermische Untersuchung oder aber durch eine „Begasung“. Auf diese Art und Weise können Heizungsrohre sowie Leitungswasserrohre überprüft werden.

2. Der Wasserschaden bei einem Abwasserrohr – Die Kamerabefahrung

Soweit ein Wasserschaden durch ein Abwasserrohr hervorgerufen wird, erfolgt die Schadenlokalisation mittels eines sogenannten „Inliners“. Es werden Aufzeichnungen von den Abwasserrohren per Kamera gefertigt. Anhand dieser Aufnahmen wird dann untersucht, ob ein Bruch oder ein Versatz innerhalb des Abwasserrohres vorliegt. Diese Kosten werden von der Gebäudeversicherung übernommen.

3. Die undichte Silikonfuge, Fugenrisse und der Siphon nach einem Wasserschaden

Stellt sich nach einer beauftragten Leckortung heraus, dass die Schadenursache in undichten Silikonfugen, Fliesenrissen, Rissen innerhalb der Fugenverfliesung oder aber einem undichten Siphon liegt, dann kann es vorkommen, dass eine Versicherung die Kostenübernahme für die Leckortung ablehnt. Als Gründe werden z. B. herangezogen, dass die Undichtigkeit der Silikonfuge oder aber der Fliesen mit bloßem Auge zu erkennen gewesen wäre.

Eine solche Argumentation der Versicherung ist oft nicht haltbar, denn das Schadenbild, z. B. bei einer undichten Silikonfuge, unterscheidet sich nicht wirklich von einem klassischen Rohrbruch. Die Wände sind mit Schimmel behaftet, der Boden ist feucht und Türzargen quellen auf.

Auch kann es sein, dass das klassische „Springen“ in der Duschtasse nicht offenlegt, dass die Silikonfugen undicht gewesen sind, da es nur marginalste Öffnungen an den Silikonfugen gegeben hatte. 

Sollte die Gebäudeversicherung also die Kosten der ergebnislosen Leckortung bei einem Wasserschaden ablehnen, dann gibt es Argumentationsmöglichkeiten, die Gebäudeversicherung zumindest zu einer Kulanzzahlung zu bewegen.

4. Wasserschaden und das zugesetzte Leitungsrohr

Ja, sowas gibt es. Es kann sein, dass im gesamten Gebäude das Schadenbild eines klassischen Wasserschadens vorliegt, aber sämtliche Leckortungen zu keinem Ergebnis führen. Dies kann z. B. daran liegen, dass sich der Bruch des Leitungsrohres infolge einer Druckprobe mit Partikeln festsetzt, dass der Bruch also gerade durch die Leckortung wieder verschlossen wird.

In einem solchen Fall lässt sich argumentativ einwenden, dass man ja insgesamt um eine Schadenreduktion bemüht ist, sodass diese Aufwendungen letztlich auch im Sinne der Abwendung eines weitergehenden Wasserschadens gewesen sind. Kulanzzahlungen der Versicherung sind auch in einem solchen Fall möglich.

5. Die Verstopfung im Abwasserrohr bzw. die Rohreinigung

Die Kostenübernahme für Rohrreinigungen ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gestaltet. Mitunter gibt es eine prozentuale Deckelung oder aber es liegt eine Entschädigungsgrenze vor. Mit der richtigen Argumentation werden diese Kosten aber auch von der Versicherung getragen, wenn die Rohrreinigung z. B. für eine weitere Kamerabefahrung notwendig ist. Hier kommt es wirklich auf den konkreten Einzelfall an und ob bereits das Schadenbild eines Wasserschadens insgesamt vorliegt.

6. Beauftragung der Leckortung durch die Versicherung nach einem Wasserschaden

Grundsätzlich wird die Leckortung durch Sie als Versicherungsnehmer beauftragt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass die Versicherung direkt einen Auftrag an eine Leckortungsfirma bei einem Wasserschaden erteilt. Dies ist eine Frage der Absprache im Vorfeld der Beauftragung, damit Sie nicht auf den Kosten für die Leckortung bei einem Wasserschaden sitzen bleiben.

Autor: Axel Schwier





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